Förderung
Von Agrarumweltmaßnahmen bis Zahlungsansprüche: wichtige Infos rund um die landwirtschaftliche Förderung.
Meldungen
Der Bayerische Bauernverband und der Maschinenring bieten wieder ihre Unterstützung bei der Antragstellung mit iBalis an. Nehmen Sie bei Bedarf bitte rechtzeitig Kontakt auf. Mehr
Was kommt auf die Landwirte zu?
Erklärvideos zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Das Staatsministerium gibt in fünf Erklärfilmen eine kurze Übersicht der wichtigsten Punkte der neuen GAP.
Erklärvideos - Staatsministerium
Konditionalität 2023
Die Broschüre informiert über die einzuhaltenden Verpflichtungen der Konditionalität. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Rechtsnormen. Die Bayerische Staatsregierung erfüllt somit ihre Informationspflicht.
Informationsbroschüre - Staatsministerium
Neue Richtlinie
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Für das BaySL können wieder Förderanträge gestellt werden. Die neue BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung zum 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung des Fördersatzes von 30 % auf 40 % bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in der Milchkuhhaltung.
Informationen zum Programm und Antragsformulare - Staatsministerium
Förderantragstellung startet im Frühjahr 2023 wieder
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)
Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzenbestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.
Förderwegweiser - Staatsministerium
Hilfsprogramm Hochwasser 2021
© Alfons Leitenbacher, AELF Traunstein
Die zahlreichen Unwetter im Juli 2021 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen (Hochwasser) und Hangrutsche verursacht. Das "Hilfsprogramm Hochwasser 2021" soll diese Schäden in Unternehmen der Landwirtschaft, Gartenbau sowie Fischerei teilweise ausgleichen.
Hilfsprogramm Hochwasser 2021
Pressemitteilung vom 11. August 2021
Die Landwirte in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein kümmern sich mit 5.230 Maßnahmen gezielt um den Erhalt der Artenvielfalt und den Gewässerschutz. Fast 2.000 neue oder verlängerte Verpflichtungen wurden allein 2020 abgeschlossen. Im Fokus steht dabei mit rund 2.400 Maßnahmen der Erhalt der Artenvielfalt auf unseren Wiesen. Mehr
Schwerpunkte
@ Werner Prem/StMELF
Die Abteilung L3 Prüfungen und Kontrollen besteht aus den Sachgebieten Förderkontrollen und Fachrechtskontrollen. Sie hat ihren Sitz an unserem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Traunstein. Mehr
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS - kurz für Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem. Landwirte können damit ihre Flächen verwalten und Förderprogramme elektronisch beantragen. Mehr
Fristen und Termine im Blick
Die wichtigsten Termine für die flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen im Förderkalender des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Förderkalender - Staatsministerium
Förderwegweiser
Der Förderwegweiser des StMELF liefert einen Überblick sowie ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Weitere Informationen
Hofübergabe, Verpachtung, Inhaberwechsel, Betriebsaufgabe
Generell bitten wir darum, jede Änderung der Betriebsstammdaten unverzüglich, spätestes jedoch innerhalb von vier Wochen dem zuständigem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mitzuteilen. Eine Meldung der Änderung ist nicht nur bei Hofübergaben, Verpachtungen usw. notwendig, sondern auch wenn sich die Rechtsform des Unternehmens (GmbH, OHG, GbR usw.) ändert, ein Betrieb aufgegeben wird oder eine Namensänderung z. B. durch Heirat stattfindet.
Hofübergabe, Verpachtung, Inhaberwechsel, Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer
In diesen Fällen ist dem AELF die Änderung des Namens bzw. der Adresse und der Bankverbindung mitzuteilen. Außerdem muss die Übertragung der Zahlungsansprüche (ZA) und ggf. die Übertragung des Milchkontingents beantragt werden. Hierzu ist dringend die Vorlage bzw. eine Kopie des Übergabe- bzw. Pachtvertrages notwendig, in dem der Übergeber, der Übernehmer, das Übergabedatum, übertragene Rechte (Milch, Zahlungsansprüche) und die Unterschriften der Vertragspartner eindeutig ersichtlich sind.
Laufende Agrarumweltmaßnahmen (Kulap-Verpflichtungen, Vertragsnaturschutzprogramme) gehen auf den Nachbewirtschafter über.
Hofübergaben, Verpachtungen und Inhaberwechsel während der Mehrfachantragstellung (März bis 15. Mai) sollten möglichst vermieden werden, da es evtl. zu Problemen mit der Antragsberechtigung und mit der Aktivierung der Zahlungsansprüche (Betriebsprämie) kommen kann.
Betriebsaufgabe
Im Fall einer Betriebsaufgabe bitten wir, dies dem AELF ebenfalls mitzuteilen. Hier ist eine Überprüfung aller noch bestehenden Verpflichtungen (z. B. Kulap, Vertragsnaturschutzprogramm) notwendig, um Rückforderungen bereits gewährter Zahlungen vorzubeugen. Außerdem müssen die bisher beantragten Flächen abgemeldet werden. In diesem Zusammenhang sollte ein Abgleich der Flächen mit den vorhandenen Zahlungsansprüchen stattfinden, bevor die Flächen und Zahlungsansprüche verpachtet bzw. verkauft werden.
Links und Formulare des Staatsministeriums