Von Agrarumweltmaßnahmen bis Zahlungsansprüche: wichtige Infos rund um die landwirtschaftliche Förderung.
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In der Zeit von 11. Januar bis 24. Februar 2021 können Landwirte Grundanträge für die flächenbezogenen KULAP-Maßnahmen sowie für das VNP einreichen. Die Antragstellung wird erstmals ausschließlich online über das Serviceportal iBALIS abgewickelt. Die erforderlichen Informationen (Merkblatt, Maßnahmenübersichten) stehen seit 7. Januar zur Verfügung.
Agrarumweltmaßnahmen (Kulturlandschaftsprogramm und Vertragsnaturschutzprogramm) - Staatsministerium
Die investive KULAP-Förderung B59 ist bayernweit möglich. Die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist bis zu 80 % förderfähig. Die Antragstellung erfolgt über die Ämter für Ländliche Entwicklung. Für Vorhaben zur Steigerung der Artenvielfalt ist vor der Antragstellung die Wildlebensraumberatung am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzubeziehen.
Landwirte können im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Anträge stellen. Neu im Programm ist die Förderung der Umstellung von Milchkuhhaltung auf zum Beispiel Mutterkuhhaltung. Die Schadstofffreisetzung in der Schweinehaltung soll durch die Förderung von Multiphasenfütterungen reduziert werden. Um den Obst-, Garten und Weinbaubetrieben bei den Herausforderungen des Klimawandels zu helfen, werden Maßnahmen zur Frostprävention unterstützt.
Die Antragstellung für die Teile B und C des BaySL Digital erfolgt wie bereits bei Teil A online in iBALIS. In Teil B sind Düngesensoren zur organischen und mineralischen Düngung förderfähig. In Teil C können digitale Hacktechnik sowie Feldrobotern mit bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Informationen zur Antragstellung sowie Produktlisten zur förderfähigen Technik finden Sie im Förderwegweiser.
Die Landwirte in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein kümmern sich mit 5.230 Maßnahmen gezielt um den Erhalt der Artenvielfalt und den Gewässerschutz. Fast 2.000 neue oder verlängerte Verpflichtungen wurden allein 2020 abgeschlossen. Im Fokus steht dabei mit rund 2.400 Maßnahmen der Erhalt der Artenvielfalt auf unseren Wiesen. Mehr
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS - kurz für Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem. Landwirte können damit ihre Flächen verwalten und Förderprogramme elektronisch beantragen. Mehr
Die wichtigsten Termine für die flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen im Förderkalender des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Der Förderwegweiser des StMELF liefert einen Überblick sowie ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Die Gewährung von Direktzahlungen oder Zahlungen im Rahmen bestimmter Fördermaßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums ist an die Einhaltung von Vorschriften geknüpft. Dieses System der Auflagenbindung heißt Cross Compliance (CC). Die zuständigen Behörden vor Ort wie Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Veterinärämter, Naturschutzbehörden und andere kontrollieren, ob die Auflagen eingehalten werden.
Broschüre zu den aktuellen CC-Kontrollkriterien - Staatsministerium
In diesen Fällen ist dem AELF die Änderung des Namens bzw. der Adresse und der Bankverbindung mitzuteilen. Außerdem muss die Übertragung der Zahlungsansprüche (ZA) und ggf. die Übertragung des Milchkontingents beantragt werden. Hierzu ist dringend die Vorlage bzw. eine Kopie des Übergabe- bzw. Pachtvertrages notwendig, in dem der Übergeber, der Übernehmer, das Übergabedatum, übertragene Rechte (Milch, Zahlungsansprüche) und die Unterschriften der Vertragspartner eindeutig ersichtlich sind.
Laufende Agrarumweltmaßnahmen (Kulap-Verpflichtungen, Vertragsnaturschutzprogramme) gehen auf den Nachbewirtschafter über.
Hofübergaben, Verpachtungen und Inhaberwechsel während der Mehrfachantragstellung (März bis 15. Mai) sollten möglichst vermieden werden, da es evtl. zu Problemen mit der Antragsberechtigung und mit der Aktivierung der Zahlungsansprüche (Betriebsprämie) kommen kann.
Links und Formulare des Staatsministeriums