Landwirtschaft

Mit rund 82.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in unserem Amtsgebiet 35 % der Fläche landwirtschaftlich genutzt (Landkreis Berchtesgadener Land 22 %, Landkreis Traunstein 41 %).

Im Landkreis Berchtesgadener Land prägen 1.300, im Landkreis Traunstein rund 2.700 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft. Wichtigste Anbaukulturen sind Winterweizen und Mais.

Meldungen

Konservierende Bodenbearbeitung
Auf der Suche nach der besten Alternative zum Pflug

Vorführung an zwei Feldtagen

Im Bereich konservierende Bodenbearbeitung in der Landwirtschaft gibt es noch viel Potenzial. Um dies auch in der Praxis auszutesten, hat das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberbayern gemeinsam mit dem AELF Traunstein eine zweitägige Praxisvorführung auf dem Feld organisiert.  

Rückblick - ALE Oberbayern Externer Link

Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm / Empfehlungen

Bayernkarte mit Schadensgebieten höhere Gewalt

Schadensgebiete

Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese teilweise ausgleichen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gibt Empfehlungen bei Überschwemmungen während der Vegetationsperiode als Anhaltspunkte für die richtige Vorgehensweise vor Ort.  

Schadensgebiete in iBALIS einsehen: Anerkennung als höhere Gewalt

Die betroffenen Gebiete sind jetzt als anerkannte Fälle in der Feldstückskarte in iBALIS gekennzeichnet - dafür müssen Sie beim ersten Aufruf die Ebene "Schadensgebiete höherer Gewalt" in der Legende unter Ebenenauswahl hinzufügen. Für diese Flächen entfällt die Anzeige durch die Antragstellende und auch die individuelle Anerkennung. Auf anerkannten Flächen muss ein zum Mehrfachantrag angegebener Nutzungscode nicht mehr geändert werden, wenn wegen des Schadensereignisses eine andere Kultur angebaut wird.
Für Flächen mit Schäden, die nicht in diesen Gebieten liegen, sind Einzelanzeigen notwendig. Diese sind innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in der Lage ist, dem zuständigen AELF mitzuteilen und nachzuweisen.
Bei speziellen Fragen zu einzelnen Flächen oder Schadensfällen hilft das AELF weiter. 

Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium Externer Link

Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL Externer Link

Portal iBALIS Externer Link

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Finanzielle Hilfe bei Hochwasserschäden - Dokumentation mit FAL-BY