Landwirtschaft
Mit rund 82.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in unserem Amtsgebiet 35 % der Fläche landwirtschaftlich genutzt (Landkreis Berchtesgadener Land 22 %, Landkreis Traunstein 41 %).
Im Landkreis Berchtesgadener Land prägen 1.300, im Landkreis Traunstein rund 2.700 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft. Wichtigste Anbaukulturen sind Winterweizen und Mais.
Meldungen
Mittwoch, 12. November 2025, von 19.30 bis 21.00 Uhr
Online-Informationsveranstaltung zum BaySL Digital
© Bayern Innovativ GmbH
Um das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) geht es am 12. November 2025. Nähere Informationen zur neuen Förderrichtlinie und deren Antragstellung online über iBALIS erfahren Sie von Referent Josef Friedl vom AELF Fürstenfeldbruck.
Mähknigge
Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd

Immer wieder kommen Wildtiere bei der Mahd zu Schaden. Der Mäh-Knigge gibt Handlungempfehlungen für Landwirte, wie Wildtiere bei der Mahd geschont werden können.
Agri-PV als Etikettenschwindel?
Erste Anlagen stehen in den Startlöchern – hohe Hürden

In den Gemeinden Schnaitsee, Tittmoning, Tacherting, Pittenhart und Übersee sollen Agri-Photovoltaik-Anlagen entstehen. Sie verknüpfen landwirtschaftliche Nutzung der Fläche mit Energiegewinnung. Zu zehn Anlagen hat unser Amt eine Stellungnahme abgegeben, die auch ablehnend sein kann. Mehr
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.
Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben
© LfL
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.




