Förderung
Von Agrarumweltmaßnahmen bis Zahlungsansprüche: wichtige Infos rund um die landwirtschaftliche Förderung.
Meldungen
Ausnahmeregelung
Freigabe der Futternutzung auf Brachen
Um die Futterknappheit in vielen Betrieben zu lindern, hat Agrarministerin Michaela Kaniber beschlossen, die Futternutzung des Aufwuchses von Brachflächen in den von der Dürre stark gefährdeten Landkreisen freizugeben. Dies umfasst die gesamten Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und die Oberpfalz sowie weite Teile von Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
Pressemitteilung - Staatsministerium
Neue Richtlinie
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Für das BaySL können wieder Förderanträge gestellt werden. Die neue BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung zum 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung des Fördersatzes von 30 % auf 40 % bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in der Milchkuhhaltung.
Informationen zum Programm und Antragsformulare - Staatsministerium
Förderantragstellung startet im Sommer 2023 wieder
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)
Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzenbestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.
Förderwegweiser - Staatsministerium
Die Landwirte in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein kümmern sich mit 5.230 Maßnahmen gezielt um den Erhalt der Artenvielfalt und den Gewässerschutz. Fast 2.000 neue oder verlängerte Verpflichtungen wurden allein 2020 abgeschlossen. Im Fokus steht dabei mit rund 2.400 Maßnahmen der Erhalt der Artenvielfalt auf unseren Wiesen. Mehr
Schwerpunkte
Förderwegweiser
Der Förderwegweiser des StMELF liefert einen Überblick sowie ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Fristen und Termine im Blick
Die wichtigsten Termine für die flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen im Förderkalender des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Förderkalender - Staatsministerium
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS - kurz für Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem. Landwirte können damit ihre Flächen verwalten und Förderprogramme elektronisch beantragen. Mehr
Die Abteilung L3 Prüfungen und Kontrollen besteht aus den Sachgebieten Förderkontrollen und Fachrechtskontrollen. Sie hat ihren Sitz an unserem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Traunstein. Mehr
Flächenmonitoringsystem (FMS)
Mit dem Flächenmonitoringsystem (FMS) in der landwirtschaftlichen Förderung kommt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Vorgaben der EU nach. Den Landwirten und Landwirtinnen in Bayern geben diese Änderungen mehr Flexibilität in der Förderabwicklung.
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium
FAL-BY-App
Mit der mobilen App für landwirtschaftliche Förderung können georeferenzierte Fotos von landwirtschaftlichen Parzellen aufgenommen, zugeordnet und übermittelt werden. Die App wurde als Ergänzung zu iBALIS für Android und iOS entwickelt und ist auch offline verfügbar.
Detaillierte Anleitung zur FAL-BY-App - iBALIS-Benutzerhilfe
Nutzen Sie die Funktionen von FAL-BY,
- indem Sie KULAP-Maßnahmen einfach dokumentieren,
- bei unklaren Beobachtungen schnell reagieren,
- schon während des Jahres (z. B. beim Mähen) landwirtschaftliche Tätigkeiten dokumentieren,
- Änderungen der Flächennutzung unkompliziert melden.
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Aus Datenschutzgründen weisen wir darauf hin, dass nach der dauerhaften Aktivierung Daten an YouTube übermittelt werden.
Auf unserer Seite zum
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Aufgaben in FAL-BY bearbeiten
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FAL-BY die Foto-App für landwirtschaftliche Förderung in Bayern
Weitere Informationen
Hofübergabe, Verpachtung, Inhaberwechsel, Betriebsaufgabe
Generell bitten wir darum, jede Änderung der Betriebsstammdaten unverzüglich, spätestes jedoch innerhalb von vier Wochen dem zuständigem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mitzuteilen. Eine Meldung der Änderung ist nicht nur bei Hofübergaben, Verpachtungen usw. notwendig, sondern auch wenn sich die Rechtsform des Unternehmens (GmbH, OHG, GbR usw.) ändert, ein Betrieb aufgegeben wird oder eine Namensänderung z. B. durch Heirat stattfindet.
Hofübergabe, Verpachtung, Inhaberwechsel, Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer
In diesen Fällen ist dem AELF die Änderung des Namens bzw. der Adresse und der Bankverbindung mitzuteilen. Außerdem muss die Übertragung der Zahlungsansprüche (ZA) und ggf. die Übertragung des Milchkontingents beantragt werden. Hierzu ist dringend die Vorlage bzw. eine Kopie des Übergabe- bzw. Pachtvertrages notwendig, in dem der Übergeber, der Übernehmer, das Übergabedatum, übertragene Rechte (Milch, Zahlungsansprüche) und die Unterschriften der Vertragspartner eindeutig ersichtlich sind.
Laufende Agrarumweltmaßnahmen (Kulap-Verpflichtungen, Vertragsnaturschutzprogramme) gehen auf den Nachbewirtschafter über.
Hofübergaben, Verpachtungen und Inhaberwechsel während der Mehrfachantragstellung (März bis 15. Mai) sollten möglichst vermieden werden, da es evtl. zu Problemen mit der Antragsberechtigung und mit der Aktivierung der Zahlungsansprüche (Betriebsprämie) kommen kann.
Betriebsaufgabe
Im Fall einer Betriebsaufgabe bitten wir, dies dem AELF ebenfalls mitzuteilen. Hier ist eine Überprüfung aller noch bestehenden Verpflichtungen (z. B. Kulap, Vertragsnaturschutzprogramm) notwendig, um Rückforderungen bereits gewährter Zahlungen vorzubeugen. Außerdem müssen die bisher beantragten Flächen abgemeldet werden. In diesem Zusammenhang sollte ein Abgleich der Flächen mit den vorhandenen Zahlungsansprüchen stattfinden, bevor die Flächen und Zahlungsansprüche verpachtet bzw. verkauft werden.
Links und Formulare des Staatsministeriums