Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein ist Ansprechpartner für Bürger, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Unternehmer. Wir beraten, qualifizieren und informieren in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein.
Zum sechsten Mal findet der Grundkurs statt. Gedacht und zusammengestellt ist er für Einsteiger mit keiner oder wenig Erfahrung im Garten. Ziel ist eine fachliche und solide Basis für erfolgreiches Garteln daheim. Die Inhalte werden an vier ganzen Tagen vermittelt.
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Erfahren Sie in drei Online-Veranstaltungen zum Moorbauernprogramm, wie angepasste Bewirtschaftung und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Menschen aus der Praxis berichten aus ihrem Arbeitsalltag und von ihren Erfahrungen.
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In Chieming fand am 6. November 2025 die vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Traunstein veranstaltete Fachtagung „Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft - ohne wirtschaftliche Grünlandnutzung geht es nicht!“ statt.
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Das Bildungsprogramm erfreut sich seit vielen Jahren großer Beliebtheit und Nachfrage bei den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern im Landkreis Traunstein und Berchtesgadener Land. In 8 Theorieeinheiten und 5 Exkursionen vermittelt das Forstamt Traunstein praxisnahe Informationen. Der nächste Kurs startet am 26. Januar 2026.
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Das Netzwerk 'Junge Eltern/Familen' erarbeitet ein Jahresprogramm zu den Themen Ernährung und Bewegung. Angeboten werden Veranstaltungen für Familien mit Säuglingen im 1. Lebensjahr und für Familien mit Kleinkindern im Alter von 2 bis Ende 3 Jahren.
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Überregionales
Mittwoch, 21. Januar 2026 Online-Seminar: Update 24/7-Hofladen
Viele landwirtschaftliche Betriebe möchten ihre Produkte flexibel verkaufen. Oft fehlt jedoch Personal oder Zeit, um den Hofladen ständig geöffnet zu halten. Smarte Selbstbedienungsläden können hier eine Lösung sein. Am Mittwoch, 21. Januar 2026, von 8:30 bis 14 Uhr erfahren Sie im Seminar Wissenswertes zu Entwicklungen und rechtlichen Vorgaben.
Schweinehaltende Betriebe Rechtliche Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Sauenhalter, die vor dem 9. Februar 2021 ihre Stallungen in Betrieb genommen haben, müssen ab 9. Februar 2029 die Vorgaben der TierSchNutztV aus dem Jahr 2021 im Deckzentrum erfüllen. Sind für die Einhaltung dieser Frist bauliche Änderungen im Deckzentrum notwendig, die einer Baugenehmigung bedürfen, gilt eine Frist bis 9. Februar 2026.