Projektbericht Weideschutzkommission: Erste Ergebnisse in iBALIS
Zäunbarkeit von Weiden
Im Aktionsplan Wolf wurde vor mehr als zwei Jahren festgelegt, dass eine paritätisch besetzte Bewertungskommission aus Vertretern der Landwirtschafts- und Umweltverwaltung gebildet wird, die – beginnend im Alpenraum – prüft, ob Weidegebiete vor Wolfsübergriffen nicht bzw. nur mit unzumutbar großen Mehraufwand zäunbar sind.
Mit der Einstufung als "nicht zumutbar schützbares Weidegebiet" wird zum einen die Grundlage für eine ggf. unumgängliche Entnahme des Wolfes geschaffen, wenn landwirtschaftliche Schäden drohen. Zum anderen werden Schäden durch Wölfe auf nicht schützbaren Flächen auch ohne Herdenschutzmaßnahmen vollumfänglich ausgeglichen.
Einstufung der zumutbaren Zäunbarkeit von Flächen/Zusammenfassung Projektbericht - LfL
Flächeneinstufung im iBALIS
Die bereits vorhandenen Ergebnisse bzw. Bewertungen - ob automatisiert oder vor Ort – werden bei den einzelnen Feldstücken dargestellt.
Folgende Kategorien sind dabei sichtbar:
- nicht zumutbar zäunbar
- vermutlich zumutbar zäunbar
Erst nach Rückmeldung durch den Landwirt werden bei einer Vor-Ort-Kontrolle die "vermutlich zumutbar zäunbaren" Flächen entweder in "nicht zumutbar zäunbar" oder "zumutbar zäunbar" eingestuft. Das bedeutet, dass eine automatisierte Einstufung kein eindeutiges Ergebnis bringt und die Landwirte diese Flächen zur Besichtigung durch die Weideschutzkommisssion melden können, wenn diese ihrer Meinung nach nicht zumutbar zäunbar sind. Die Landesanstalt für Landwirtschaft wird dazu in den nächsten Wochen ein Anschreiben mit möglicher Rückantwort an alle landw. Betriebe in den betroffenen Gemeinden versenden.
Gebietsabgrenzung
Auch das Kriterium einer Einsprungsmöglichkeit für den Wolf sollte vom Landwirt überprüft werden. Ist in einem Abstand von unter 2 m zum Zaun eine Erhöhung von mehr als 50 cm auf eine Länge vom mindestens 50 m vorhanden, gilt eine Fläche aufgrund der Einsprungsmöglichkeit als nicht zumutbar zäunbar.
Die Zahl der nicht zumutbar zäunbaren Flächen in einem bestimmten Gebiet ist entscheidend, ob das gesamte Gebiet als nicht zumutbar schützbar eingestuft wird. Somit ist jede einzelne Fläche wichtig für die Einstufung eines Gebietes. Im nicht zumutbar schützbaren Gebiet ist die Entnahme der Wölfe wesentlich leichter möglich. Die aufwendige Zäunung fällt als Voraussetzung für die Entnahme weg. Als Entnahmevorausetzung reicht bei der Alternativenprüfung die Verletzung oder Gefährdung von Nutztieren mit Wiederholungsgefahr.
Förderprogramm
Zur Unterstützung der bayerischen Weidetierhalter werden in den Gebieten mit Wolfpräsenz Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent gefördert. Dazu zählen z. B. der Bau von Zäunen und die Anschaffung mobiler Ställe zum Schutz gegen Wölfe. Die aktuellen Wolfsgebiete in Bayern werden vom Landesamt für Umwelt veröffentlicht.
Ansprechpartner
AELF Holzkirchen
Rudolf-Diesel-Ring 1a
83607 Holzkirchen
Telefon: 08024 46039-1411
Fax: 08024 46039-1111
E-Mail: poststelle@aelf-hk.bayern.de
AELF Traunstein
Schnepfenluckstraße 10
83278 Traunstein
Telefon: 0861 7098-8125
E-Mail: poststelle@aelf-ts.bayern.de