Landwirtschaft
Mit rund 82.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in unserem Amtsgebiet 35 % der Fläche landwirtschaftlich genutzt (Landkreis Berchtesgadener Land 22 %, Landkreis Traunstein 41 %).
Im Landkreis Berchtesgadener Land prägen 1.300, im Landkreis Traunstein rund 2.700 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft. Wichtigste Anbaukulturen sind Winterweizen und Mais.
Meldungen
Konservierende Bodenbearbeitung
Auf der Suche nach der besten Alternative zum Pflug
Im Bereich konservierende Bodenbearbeitung in der Landwirtschaft gibt es noch viel Potenzial. Um dies auch in der Praxis auszutesten, hat das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberbayern gemeinsam mit dem AELF Traunstein eine zweitägige Praxisvorführung auf dem Feld organisiert.
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm
Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung wird erneut geöffnet. Ebenso können weiterhin Unterlagen zu bereits gestellten Anträgen nachgereicht werden. Der neue Endtermin wird zeitnah bekannt gegeben.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
Die betroffenen Gebiete sind jetzt als anerkannte Fälle in der Feldstückskarte in iBALIS gekennzeichnet - dafür müssen Sie beim ersten Aufruf die Ebene "Schadensgebiete höherer Gewalt" in der Legende unter Ebenenauswahl hinzufügen. Für diese Flächen entfällt die Anzeige durch die Antragstellende und auch die individuelle Anerkennung. Auf anerkannten Flächen muss ein zum Mehrfachantrag angegebener Nutzungscode nicht mehr geändert werden, wenn wegen des Schadensereignisses eine andere Kultur angebaut wird.
Für Flächen mit Schäden, die nicht in diesen Gebieten liegen, sind Einzelanzeigen notwendig. Diese sind innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in der Lage ist, dem zuständigen AELF mitzuteilen und nachzuweisen.
Bei speziellen Fragen zu einzelnen Flächen oder Schadensfällen hilft das AELF weiter.
Aktivierung erforderlich
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GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit
© LfL
Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland.
GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin)