Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein ist Ansprechpartner für Bürger, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Unternehmer. Wir beraten, qualifizieren und informieren in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein.
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf.
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In Chieming fand am 6. November 2025 die vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Traunstein veranstaltete Fachtagung „Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft - ohne wirtschaftliche Grünlandnutzung geht es nicht!“ statt.
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97 Absolventinnen und Absolventen haben in diesem Jahr ihre Meisterprüfungen in der Landwirtschaft an den Staatlichen Landwirtschaftsschulen in Oberbayern bestanden.
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Das Bildungsprogramm erfreut sich seit vielen Jahren großer Beliebtheit und Nachfrage bei den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern im Landkreis Traunstein und Berchtesgadener Land. In 8 Theorieeinheiten und 5 Exkursionen vermittelt das Forstamt Traunstein praxisnahe Informationen. Der nächste Kurs startet am 26. Januar 2026.
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Das Netzwerk 'Junge Eltern/Familen' erarbeitet ein Jahresprogramm zu den Themen Ernährung und Bewegung. Angeboten werden Veranstaltungen für Familien mit Säuglingen im 1. Lebensjahr und für Familien mit Kleinkindern im Alter von 2 bis Ende 3 Jahren.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.
Am 17. November 2025 laden die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern von 17 bis 20 Uhr hauswirtschaftliche Fachkräfte zur Online-Veranstaltung "Sichtbar werden: Mit Website & Instagram zu mehr Wertschätzung" ein.
Schweinehaltende Betriebe Rechtliche Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Sauenhalter, die vor dem 9. Februar 2021 ihre Stallungen in Betrieb genommen haben, müssen ab 9. Februar 2029 die Vorgaben der TierSchNutztV aus dem Jahr 2021 im Deckzentrum erfüllen. Sind für die Einhaltung dieser Frist bauliche Änderungen im Deckzentrum notwendig, die einer Baugenehmigung bedürfen, gilt eine Frist bis 9. Februar 2026.